AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. August 2014
"job²do" bezeichnet im Folgenden den dargestellten Dienst (inklusive sämtlicher Anwendungen) und/oder den Betreiber des Dienstes, die job2do GmbH.
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Dienste job²do
Der Dienst www.job²do.de wird über Websites im Internet sowie über mobile Applikationen (umgangssprachlich "Apps") erbracht. Alle von job2do angebotenen Websites, und mobile Applikationen auf denen job²do zur Verfügung steht, werden im Folgenden insgesamt die "job²do-Websites" genannt.
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes job²do regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und job²do, unabhängig davon, über welche der job2do-Websites der Nutzer Leistungen von job2do in Anspruch nimmt.
Hinsichtlich der Nutzung einzelner Anwendungen gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen, ergänzend zu diesen Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes job2do. Im Fall eines Widerspruchs geht die Regelung der zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung diesen Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes job2do vor, sofern dieser Vorrang nicht in den zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung ausgeschlossen ist.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes job²do und etwaige zusätzliche Bedingungen für die Nutzung einzelner Anwendungen werden im Folgenden insgesamt "AGB" genannt.
Der Vertragsschluss erfolgt mit der job2do GmbH, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der job2do GmbH können dem Impressum entnommen werden.
1. Vertragsgegenstand und Grundlagen der Nutzung von job²do
1.1. Job²do ist ein Dienst, der den Zweck verfolgt, durch eine Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Berufs- & Privatlebens des Nutzers beizutragen.
1.2. Insbesondere möchte job²do dem Nutzer neue Möglichkeiten eröffnen, horizontale Netzwerke zu bilden, Informationen demokratisieren und Informationsaustausch zu fördern. Um diese Zwecke zu erfüllen, stellt job²do dem Nutzer unter anderem auf Basis erhobener Daten bestimmte Informationen, Angebote, Empfehlungen sowie Dienstleistungen bereit und fördert die Interaktion im Netzwerk des Nutzers. Dies erfolgt entsprechend etwaiger Privatsphäre-Einstellungen und Einwilligungserklärungen des Nutzers.
1.3. Das Netzwerk ist die Kern-Anwendung des Dienstes job²do. Die im Rahmen des Netzwerks vom Nutzer erstellte Profilseite (im Folgenden "Nutzerprofil" genannt) stellt die Identität dar, mit der der Nutzer innerhalb des Dienstes job²do, auf den job²do-Websites und in den Anwendungen des Dienstes auftritt und dargestellt wird. Grundsätzlich ist für die Nutzung von job²do ein im Netzwerk sichtbares Nutzerprofil erforderlich. Es sind lediglich einzelne Anwendungen des Dienstes job²do nutzbar, bei denen das Nutzerprofil im Netzwerk nicht sichtbar ist. Ebenso gibt es einzelne Anwendungen des Dienstes job²do, bei denen der Nutzer nicht mit seinem Nutzerprofil auftritt und dargestellt wird. Es ist jedoch immer eine Registrierung für den Dienst job²do erforderlich.
1.4. Das Netzwerk bietet dem Nutzer diverse Möglichkeiten, sich mit dem eigenen Nutzerprofil und mit seinen Aktivitäten auf den job²do-Websites zu präsentieren und mit anderen Nutzern und gegebenenfalls Dritten in Echtzeit zu interagieren.
1.5. Ein Nutzer, der sich für das Netzwerk registriert, erwirbt zunächst eine kostenlose Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk.
1.6. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine kostenlose Mitgliedschaft auf eine entgeltliche Mitgliedschaft im Netzwerk umzustellen (die entgeltliche Mitgliedschaft im Netzwerk wird im Folgenden "Arbeitgeber-Mitgliedschaft" genannt). Die Arbeitgeber-Mitgliedschaft enthält gegenüber der unentgeltlichen Mitgliedschaft diverse zusätzliche und erweiterte Funktionen. Spezielle entgeltliche Mitgliedschaften für einzelne Zielgruppen (z. B. für "Recruiter") sind ebenfalls dem Begriff "Arbeitgeber-Mitgliedschaft" zuzuordnen. Die kostenlose Mitgliedschaft und die Arbeitgeber-Mitgliedschaft werden im Folgenden gemeinsam als "job²do-Mitgliedschaft" bezeichnet.
1.7. Sofern job²do dem Nutzer anbietet, eine oder mehrere Zusatzleistungen von Drittanbietern zu seiner job²do-Mitgliedschaft kostenlos oder kostenpflichtig hinzu zu buchen, so kommen diesbezüglich gesonderte, von der job²do-Mitgliedschaft getrennte Verträge zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Drittanbietern zu Stande. Insbesondere haben die Änderung, Einstellung, sonstige Beendigung oder der Austausch der externen Leistungen oder Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Nutzer und Drittanbieter keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen job²do und dem Nutzer hinsichtlich der job²do-Mitgliedschaft. Für Zusatzdienstleistungen von Drittanbietern gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter, die selbst Vertrags- und Ansprechpartner der Nutzer sind.
2. Nutzungsvoraussetzungen, Vertragsschluss und Zusicherungen bei Vertragsschluss
2.1. Sofern der Nutzer eine Anwendung des Dienstes job²do nutzt, die auch für Nutzer ohne ein im Netzwerk sichtbares Nutzerprofil nutzbar ist, wird ein Nutzerkonto für den Nutzer angelegt, falls ein solches noch nicht existiert. Dadurch kommt der Vertrag zur Nutzung von job2do zwischen dem Nutzer und job²do zu Stande. Bei dem Nutzerkonto handelt es sich um ein Nutzerprofil, das zunächst nicht im Netzwerk sichtbar ist. Der Nutzer kann unter seinem Nutzerkonto zunächst nur diejenigen Anwendungen des Dienstes job²do nutzen, die auch ohne ein im Netzwerk sichtbares Nutzerprofil nutzbar sind. Wenn der Nutzer Anwendungen des Dienstes job²do nutzen möchte, für die ein im Netzwerk sichtbares Nutzerprofil erforderlich ist, muss er die Sichtbarkeit seines Nutzerprofils im Netzwerk zunächst bestätigen bzw. freigeben.
2.2. Die Möglichkeit zur Nutzung der auf den job²do-Websites angebotenen Anwendungen stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der entsprechenden job²do-Anwendung ab. Job²do nimmt dieses Angebot des Nutzers durch Bereitstellung der entsprechenden Dienste an. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und job²do zustande. Job²do ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Bei Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen akzeptiert der Nutzer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung.
2.3. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten hinsichtlich aller von ihm genutzten Anwendungen während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten. Für den Fall, dass der Kundenservice von job²do im Auftrag des Nutzers manuelle Änderungen an den Daten des Nutzers vornimmt, behält sich job²do vor, die daraus für job²do gegebenenfalls entstehenden Kosten dem Nutzer in Rechnung zu stellen, in dem Umfang wie der Nutzer das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
2.4. Der Nutzer sichert zu, dass er volljährig ist. Für den Fall, dass der Nutzer in Rahmen bestimmter Anwendungen für eine juristische Person tätig wird, sichert der Nutzer zu, bevollmächtigt zu sein, um im Namen der juristischen Person tätig zu werden. Der Nutzer wird job²do auf Anfrage die gemäß dieser Ziffer zugesicherten Angaben nachweisen.
2.5. Job²do kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den job²do-Websites registrierter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. Job²do leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.
2.6. Für den Erwerb einer job²do-Mitgliedschaft ist eine Registrierung erforderlich, bei der der Nutzer unter anderem ein Passwort wählen muss.
2.7. Der Nutzer ist verpflichtet, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. Job²do wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben, nur für den Anmeldevorgang benutzen und den Nutzer – vom Anmeldevorgang abgesehen – zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugen wird dem Nutzer empfohlen, sein Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zum job²do-Mitgliedskonto (Nutzername und Passwort) fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Nutzers.
2.8. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerprofil anlegen. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, das eigene Nutzerprofil zu nutzen.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
job2do GmbH, Moltkestraße 110 in 40479 Düsseldorf
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder über unser von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).
Das Widerrufsrecht gegenüberjob²do gilt nicht hinsichtlich solcher Verträge, die nicht zwischen Ihnen und job²do, sondern zwischen Ihnen und einem Dritten zu Stande kommen. Etwaige Widerrufsrechte können diesbezüglich nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden.
Weitere wichtige Hinweise:
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.
4. Allgemeine Pflichten des Nutzers und besondere Bestimmungen für die Nutzung des Netzwerks
4.1. Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen sowie seinen Klarnamen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden;
(b) als Profilbild im Nutzerprofil im Rahmen des sozialen Netzwerks nur ein solches Foto zu verwenden, auf dem der Nutzer klar und deutlich erkennbar ist. Der Nutzer stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe des von ihm übermittelten Profil-Fotos auf den job²do-Websites nach geltendem Recht erlaubt ist. Die Nutzung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Tiere, Fantasiewesen etc.) als Profilbild ist nicht gestattet.
(c) bei der Nutzung von job²do und der Inhalte auf den job²do-Websites geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Nutzer insbesondere Folgendes untersagt:
- Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, job²do-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen;
- Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen;
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG);
- Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein; oder
- Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
(d) die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten:
- Versendung von Kettenbriefen;
- Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing); sowie
- Vornahme von anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation (explizit oder implizit).
4.2. Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt:
(a) Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der job²do-Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Nutzer darf jedoch von job²do autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten;
(b) Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von job²do erforderlich ist;
(c) Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der job²do-Websites oder von anderen Nutzern, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der jeweiligen job²do-Anwendung vorgesehen oder der andere Nutzer hat der Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zugestimmt.
4.2. Job²do ist nicht verpflichtet, vom Nutzer bereitgestellte Daten und/oder Informationen anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen, wenn diese Daten und/oder Informationen nicht im Einklang mit den Ziffern 4.1 und 4.2 stehen. Job²do ist berechtigt, nach den Ziffern 4.1 und 4.2 unzulässige Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung gegenüber dem Nutzer von den job²do-Websites zu entfernen.
5. Änderungen der Leistungen sowie der AGB
Änderungen der Leistungen
5.1. Job²do behält sich vor, die auf den job²do-Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
5.2. Job²do behält sich darüber hinaus vor, die auf den job²do-Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
(a) soweit job²do verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von job²do angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(b) soweit job²do damit einem gegen job²do gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
(c) soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
(d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
(e) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
5.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von job²do stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
Änderungen der AGB
5.4. Job²do behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. Job²do wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Job²do wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
5.5. Job²do behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,
(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;
(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;
(c) soweit job²do verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(d) soweit Job²do damit einem gegen job²do gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
(e) soweit job²do zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
Job²do wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf den Job²do-Websites.
5.6. In Bezug auf Produkte, die einzeln gebucht werden und nicht im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses angeboten werden (z. B. die Buchung von Werbung oder das Einstellen eine von Jobanzeigen) kommt je Buchung ein gesonderter Vertrag zustande, dessen zusätzliche Bedingungen gegebenenfalls vor Buchung im Einzelfall gesondert angezeigt werden. Die entsprechenden Vertragsbedingungen und Leistungen können unabhängig von den hier genannten Anforderungen an Leistungsänderungen für zukünftige Buchungen geändert werden.
5.7. Das Kündigungsrecht des Nutzers nach Ziff. 7 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder AGB nach dieser Vorschrift unberührt.
6. Abrechnung, Entgelte, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
Allgemein
6.1. Der Nutzer kann Rechnungen mittels der von job²do angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle job²do daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
6.2. Es steht job²do frei, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.
6.3. Die Entgelte für die Arbeitgeber-Mitgliedschaft sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
6.4. Job²do behält sich vor, das Entgelt für die Arbeitgeber-Mitgliedschaft mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums, der entweder auf den Mindestnutzungszeitraum oder auf den jeweils laufenden Verlängerungszeitraum folgt, angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt. In diesem Fall wird job²do den Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren. Sofern der Nutzer mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen drei (3) Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung der Arbeitgeber-Mitgliedschaft durch den Nutzer, so dass die Arbeitgeber-Mitgliedschaft mit Ablauf des bestehenden Mindestnutzungszeitraums bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums endet.
7. Laufzeit, Beendigung des Vertrags, Sanktionen, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten
7.1. Wenn im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung einzelner Anwendungen oder job²do-Mitgliedschaften entgegenstehen, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
7.2. Der Nutzer und job²do können die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Zum Schutz des Nutzers gegen unbefugte Löschung seines Nutzerprofils durch Dritte kann job²do bei der Kündigung eine Identitätsfeststellung durchführen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und einer auf den job²do-Websites registrierten E-Mail-Adresse.
7.3. Die Arbeitgeber-Mitgliedschaft läuft zunächst über den vom Nutzer gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängert sich die Arbeitgeber-Mitgliedschaft jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn sie nicht fristgemäß vom Nutzer oder job²do gekündigt wird. Der Nutzer und job²do können die Arbeitgeber-Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Wochen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Nach der Kündigung der Arbeitgeber-Mitgliedschaft durch den Nutzer oder job²do bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten, die zusätzlichen und erweiterten Funktionen der Arbeitgeber-Mitgliedschaft werden fortan nicht mehr zur Verfügung gestellt.
8. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer, Verfügbarkeit
8.1. Job²do übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der job²do-Websites bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Job²do gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
8.2. Hinsichtlich Daten oder Inhalten, die gemäß den AGB, den Datenschutzbestimmungen von job²do oder den Einstellungen des Nutzers öffentlich verfügbar sind oder waren und durch einen Dritten gespeichert wurden, trifft job²do keine Pflicht zur Unterbindung einer solchen Speicherung beim Dritten.
8.3. Job²do bietet dem Nutzer lediglich eine Plattform an und beteiligt sich grundsätzlich nicht inhaltlich an der Kommunikation der Nutzer untereinander. Sofern die Nutzer über die job²do-Websites Verträge untereinander schließen, ist job²do hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Die Nutzer sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Job²do haftet nicht für Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen.
8.4. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der job²do-Websites technisch nicht zu realisieren ist. Job²do bemüht sich jedoch, die job²do-Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von job²do stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf den job2do-Websites führen.
9. Haftung von job²do
9.1. Job²do haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von job²do, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von job²do beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von job²do garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von job²do. Des Weiteren haftet job²do unbeschränkt für Schäden, die durch job²do oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
9.2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet job²do außer in den Fällen der Ziffer 9.1 oder 9.3 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von job²do ausgeschlossen.
9.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Datenschutz
10.1. Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet nur statt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten von job²do gegenüber den Nutzern. Job²do bietet dem Nutzer eine Vielzahl von Funktionen an, die individuell auf diesen angepasst werden (z. B. stellt job²do auf Basis erhobener Daten bestimmte Informationen, Angebote, Empfehlungen sowie Dienstleistungen bereit und fördert die Interaktion im Netzwerk des Nutzers). Um die Leistungen erbringen zu können, ist eine Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Nutzers erforderlich.
10.2. Job²do bietet Nutzern die Möglichkeit, anderen Nutzern ihre persönlichen Daten in Teilen oder in Gänze zu übermitteln bzw. die Einsicht in die Daten zu widerrufen. Die Übermittlung dieser Daten geschieht auf eigene Gefahr.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
11.1. Job²do kann Unterauftragnehmer einsetzen. Job²do bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch job²do übernommen Pflichten.
11.2 Job²do ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
11.3. Job²do kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln, sofern in den AGB nicht anders geregelt.
11.4. Erfüllungsort ist der Sitz der job²do.
11.5. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Sitz von job²do.
11.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.